Datenschutzhinweise

Datenschutz

Datenschutzhinweise[1]

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Gerhardinger Grundschule Regensburg
Schulleitung: Andrea Fritsch
Andreasstr. 19
93059 Regensburg

Telefon: +49 (0)941 - 507 2081
E-Mail: gerhardinger-gs@schulen.regensburg.de

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) der Gerhardinger Grundschule

– persönlich –

Andreasstr. 19
93059 Regensburg
Tel.: 0941 / 507-20 95

E-Mail ds-schulen@landratsamt-regensburg.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch Stadt Regensburg, Amt für Informations-und Kommunikationstechnik in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

 

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch Stadt Regensburg, Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, Neues Rathaus, Minoritenweg 8-10, 93047 Regensburg (E-Mail: iuk@regensburg.de) betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
    übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

1. a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung – MSO)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
  • Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Nur bei Berufsschulen:

  • die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz – BBiG)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

Betroffene Daten Aufbewahrungszeit/Löschungsfrist
1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift;
Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift;
Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift
50 Jahre
2. Leistungsnachweise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

 

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

 

1. b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

1.c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

1. d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

 

Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

1. D) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter

Ausfüllhinweis für die Schulen: Ausführungen hierzu sind nur dann in die Datenschutzhinweise der Schule aufzunehmen, wenn diese: a) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter einsetzt und b) diese noch nicht in den Datenschutzhinweisen unter B) und C) genannt wurden.

 

Im Rahmen unserer Datenverarbeitung setzen wir folgende Anwendungen ein:

Anwendung Datenschutzhinweise (Link)
ASV https://www.regensburg.de/datenschutz/datenschutzrechtliche-hinweise
edoop https://edoop.de/datenschutz/
BayerncloudBCS-Anwendungen

Alle mebis-Angebote: https://mebis.bycs.de/datenschutz

• ByCS-Administration: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/administration/datenschutzerklaerung/index.html

• ByCS-Dashboard: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/dashboardanwendung/datenschutzerklaerung/index.html

• ByCS-Dienst-E-Mail: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/e-mail/datenschutz-undnutzungsbedingungen/index.html

• ByCS-Drive mit Office: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/cloudspeicher/datenschutzerklaerung/index.html

• ByCS-Messenger: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/messenger/datenschutzerklaerung/index.html

• ByCS-Videokonferenz: https://viko.bycs.de/app/datenschut

 

[1] Über die Information des Betroffenen über die Datenverarbeitung im Rahmen des Internetauftritts hinausgehend kann die Datenschutzerklärung auch als Standort gewählt werden, um den Betroffenen über weitere Datenverarbeitungen der Schule gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, z.B. Information des Betroffenen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Veranstaltungen oder bei bestimmten Fachverfahren (siehe C).

ESIS Logo

Anmeldung zum elektronischen Versand von Elterninformationsschreiben – ESIS

Herzlichen Dank für Ihr Interesse.
ESIS ist die Abkürzung für Elektronisches-Schüler-Informations-System und wird bereits an vielen bayerischen Schulen verwendet, um die Kommunikation zwischen Elternhaus und der Schule zu erleichtern.

Wenn Sie sich bei ESIS anmelden, erhalten Sie in Zukunft alle Eltern-Informationen der Gerhardinger-Grundschule an die von Ihnen gewünschte(n) E-Mail-Adresse(n).

Bei der Anmeldung sind folgende Punkte zu bedenken:

  • Auf dem Registrierungsformular werden der Name, der Vorname und die Klasse Ihres Kindes benötigt.
  • Bei mehreren Kindern an der Schule ist jedes Kind separat anzumelden.
  • Verwenden Sie als Klassenbezeichnung Ziffer und Buchstabe ohne Leerzeichen (z.B. 1a)
  • Geben Sie eine oder zwei E-Mail-Adressen an, an welche Ihnen die Infoschreiben zugesandt werden sollen.
  • Die Empfangsbestätigung Ihrerseits erfolgt durch das Öffnen der Nachricht in der E-Mail oder der App.

ESIS-Anmeldung (hier klicken)

(Hinweis: Es wird ein neues Browserfenster geöffnet, von wo aus Sie automatisch auf die ESIS-Registrierungsseite weitergeleitet werden.)

Vorteile von ESIS:

  • ESIS ermöglicht eine sehr schnelle Information der Eltern.
  • ESIS Informationen erreichen Sie auch, wenn Ihr Kind am Schulbesuch verhindert ist.
  • ESIS kann Ihr Kind nicht verlieren oder vergessen.
  • ESIS spart Papier und Kopierkosten.
  • ESIS erspart dem Klassenleiter, dem Sekretariat und allen anderen Beteiligten das Ausfüllen und Einsammeln der Rücklaufzettel.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Anmeldung werden Ihre E-Mail-Adresse/n, der Name und die Klasse des Kindes elektronisch gespeichert.
Diese Daten werden nur für das Elterninformationssystem ESIS verwendet und darüberhinausgehend weder genutzt noch an nicht mit der ESIS-Administration beauftragte Dritte weitergegeben.Die ESIS-Software läuft lokal auf unseren Schulcomputern, das bedeutet, dass Ihre Daten jederzeit sicher verwahrt sind.

Mit der technischen Abwicklung von ESIS haben wir Herrn Herbert Elsner betraut.

Als Programmentwickler und in unentgeltlicher Dienstleistung hat er ebenfalls Zugang zu den o. g. Daten. Er darf diese jedoch nur zur Administration von ESIS und nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien wird durch das Rechtsamt der Stadt Erlangen kontrolliert.

Infos zur Schuleinschreibung

 

Am Mittwoch, 13. März 2024 findet zwischen 15:00 und 18:30 Uhr im Schulhaus in der Andreasstraße die Schuleinschreibung der Gerhardinger Grundschule für Ihr Kind statt. Die Vorschulkinder nehmen an einer „Schnupperstunde“ teil. Die genaue Uhrzeit und die Gruppeneinteilung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bitte halten Sie den Termin unbedingt ein.

 Sollte Ihr Kind im nächsten Schuljahr in die Schule kommen, Sie im Sprengel der Gerhardinger Grundschule wohnen, aber keinen Einladungsbrief zum Informationsabend erhalten haben, so melden Sie sich doch bitte telefonisch bei uns. 

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, müssen am 13. März 2024 angemeldet werden. Auch alle Kinder, die letztes Jahr zurückgestellt wurden, oder den Einschulungskorridor genutzt haben, nehmen an der Schuleinschreibung teil.

  • Falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten (geboren von 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2018), wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Schule.
  • Sollten Sie beabsichtigen, eine Rückstellung zu beantragen, können Sie das bei der Schuleinschreibung im Rektorat erledigen, während Ihr Kind die Schnupperstunde besucht.
  • Die Entscheidung über Rückstellungen und vorzeitige Einschulungen trifft die Schulleitung.
  • Für Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.09.2018 geboren sind, gilt ein dreimonatiger Einschulungskorridor. In diesem Rahmen entscheiden die Erziehungsberechtigten bis spätestens 10.04.23, ob ihr Kind zu Beginn des Schuljahres eingeschult werden soll. Sollten Sie beabsichtigen, den Einschulungskorridor zu nutzen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Schulleitung auf.

Unterlagen, die bei der Schuleinschreibung vorzulegen sind:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bescheinigung der Vorschuluntersuchung vom Gesundheitsamt, inkl. Masernschutznachweis, soweit bereits vorhanden
  • Sorgerechtsbescheid
  • Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr
  • „Informationen für die Schule“ vom Kindergarten (freiwillig)

Ist mein Kind schulfähig?

Unser Team

Lehrkräfte der Gerhardingerschule
Stadtamhof/Steinweg im Schuljahr 2023/24

 Lehrer Gerhardinger Schule

 

 Klasse Name
1a  StRin (GS) Grünler Sonja
1b  Lin Kammermeier Anja
   
   
2a  StRin (GS) Grasberger Inge
2b  Lin Schuller Martina
   
   
3a  Lin Hofmeister Johanna
3b  Lin Steinberger Marion
3c  Lin Hauck Petra
   
4a  Konrektorin Baumann Mechthild
4b  L Bauer Matthias
 4c  Lin Altmann Christine
   
  Schulleiterin Fritsch Andrea
  Sekretariat Konjetzky Monika
  LAA 1. Dienstjahr Endres Laura

Religionslehrkräfte:

Grüner Nikolaus
Schamburger Felix
Zolitsch Manuela

Fachlehrer Werken und Gestalten:

Markl Annemarie

Pädagogisch vorgebildetes Personal:

Barcan Monica
Xanthopoulos Anastasia
Scherl Christina

 

Hausmeister: Gmeiner Stefan

Beratungsangebote

SCHULBERATUNG

  • bei Fragen zur Schullaufbahn
  • bei Fragen zur beruflichen Orientierung
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • bei Verhaltensproblemen
  • bei schulischen Krisensituationen
  • bei besonderen Begabungen
  • zur Unterstützung von Schulentwicklungen

Beratungslehrkraft:  Ricarda Goppel
Erreichbar an der GS Hainsacker
Anmeldung unter:
Mail: beratung.goppel@gmail.com 
oder ricarda.goppel@grundschule-hainsacker.eu

 

Staatliche Schulpsychologin: Astrid Klebl
Erreichbar an:
Grundschule Königswiesen'
Erzbischof-Buchberger-Allee 23
93051 Regensburg

Tel.:  0941 / 507 3924
Fax.: 0941 / 507 3934
Telefonsprechstd.: Montag, 11.30 - 12.30 Uhr
Mail:  klebl.astrid@schulen.regensburg.de

Zentral für alle Schularten
Staatliche Schulberatungsstelle  für die Oberpfalz:

Weinweg 2, 93049 Regensburg
Tel. 0941 / 22036    Fax: 0941 / 22037
www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberpfalz
Mail: buero@sbopf.de

Beratungungslehrkräfte der aufnehmenden weiterführenden Schulen:

Für die Gymnasien: OStRin Katharina Börner, Albrecht-Altdorfer-Gymnasium

Für die Realschulen: StRin Ingrid Lachauer, Albert-Schweitzer-Realschule

Kontaktaufnahme über das jeweilige Sekretariat

Innerschulische und außerschulische Hilfsangebote bei
Depressionen und Angsstörungen

 

Es geht um die Sicherheit Ihres Kindes im Straßenverkehr!
 Mit dem Rad zur Grundschule?
Aus verkehrspädagogischer Sicht kann man nur raten, Grundschulkinder nicht mit dem
Rad zum Unterricht fahren zu lassen. Aus guten Gründen wird die praktische
Radfahrausbildung erst in der 4.Klasse durchgeführt.
Generell sollten Grundschüler ihren Schulweg besser zu Fuß zurücklegen.
https://www.verkehrswacht-medien-service.de/mit-rad-zur-schule.html

 Entwicklungsbedingte Grenzen
Eltern sollten sich nicht täuschen lassen. Ein Ausflug in Begleitung Erwachsener oder
das Fahren auf ruhigen Nebenstraßen ist etwas anderes, als alleine im Straßenverkehr
und während des Berufsverkehrs unterwegs zu sein.
https://www.verkehrswacht-medien-service.de/radfahren-lernen0.html

 Alarmierend – Immer mehr Kinder haben Probleme beim Radfahren
Eine aktuelle Untersuchung und was getan werden muss …
https://www.verkehrswacht-medien-service.de/studie-psychomot-defizite-2009.html

 Liebe Eltern, bitte üben Sie mit Ihren Kindern das Radfahren, insbesondere
umschauen, Handzeichen geben, Spur halten, Verkehrsregeln und vieles mehr. Ein
verkehrssicheres Fahrrad (der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorgaben gemacht)
https://www.verkehrswacht-medien-service.de/verkehrssicheres-fahrrad-gs.html
und ein richtig eingestellter Fahrradhelm (= Lebensretter)
https://www.verkehrswacht-medien-service.de/fahrradhelm-gs.html
sind obligatorisch.