Infos zur Schuleinschreibung
Am Mittwoch, 13. März 2024 findet zwischen 15:00 und 18:30 Uhr im Schulhaus in der Andreasstraße die Schuleinschreibung der Gerhardinger Grundschule für Ihr Kind statt. Die Vorschulkinder nehmen an einer „Schnupperstunde“ teil. Die genaue Uhrzeit und die Gruppeneinteilung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bitte halten Sie den Termin unbedingt ein.
Sollte Ihr Kind im nächsten Schuljahr in die Schule kommen, Sie im Sprengel der Gerhardinger Grundschule wohnen, aber keinen Einladungsbrief zum Informationsabend erhalten haben, so melden Sie sich doch bitte telefonisch bei uns.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, müssen am 13. März 2024 angemeldet werden. Auch alle Kinder, die letztes Jahr zurückgestellt wurden, oder den Einschulungskorridor genutzt haben, nehmen an der Schuleinschreibung teil.
- Falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten (geboren von 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2018), wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Schule.
- Sollten Sie beabsichtigen, eine Rückstellung zu beantragen, können Sie das bei der Schuleinschreibung im Rektorat erledigen, während Ihr Kind die Schnupperstunde besucht.
- Die Entscheidung über Rückstellungen und vorzeitige Einschulungen trifft die Schulleitung.
- Für Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.09.2018 geboren sind, gilt ein dreimonatiger Einschulungskorridor. In diesem Rahmen entscheiden die Erziehungsberechtigten bis spätestens 10.04.23, ob ihr Kind zu Beginn des Schuljahres eingeschult werden soll. Sollten Sie beabsichtigen, den Einschulungskorridor zu nutzen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Schulleitung auf.
Unterlagen, die bei der Schuleinschreibung vorzulegen sind:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Bescheinigung der Vorschuluntersuchung vom Gesundheitsamt, inkl. Masernschutznachweis, soweit bereits vorhanden
- Sorgerechtsbescheid
- Zurückstellungsbescheid vom Vorjahr
- „Informationen für die Schule“ vom Kindergarten (freiwillig)
Unser Team
Lehrkräfte der Gerhardingerschule
Stadtamhof/Steinweg im Schuljahr 2023/24
Klasse | Name |
1a | StRin (GS) Grünler Sonja |
1b | Lin Kammermeier Anja |
2a | StRin (GS) Grasberger Inge |
2b | Lin Schuller Martina |
3a | Lin Hofmeister Johanna |
3b | Lin Steinberger Marion |
3c | Lin Hauck Petra |
4a | Konrektorin Baumann Mechthild |
4b | L Bauer Matthias |
4c | Lin Altmann Christine |
Schulleiterin Fritsch Andrea | |
Sekretariat Konjetzky Monika | |
LAA 1. Dienstjahr Endres Laura |
Religionslehrkräfte:
Grüner Nikolaus
Schamburger Felix
Zolitsch Manuela
Fachlehrer Werken und Gestalten:
Markl Annemarie
Pädagogisch vorgebildetes Personal:
Barcan Monica
Xanthopoulos Anastasia
Scherl Christina
Hausmeister: Gmeiner Stefan
esis
Anmeldung zum elektronischen Versand von Elterninformationsschreiben – ESIS
Herzlichen Dank für Ihr Interesse.
ESIS ist die Abkürzung für Elektronisches-Schüler-Informations-System und wird bereits an vielen bayerischen Schulen verwendet, um die Kommunikation zwischen Elternhaus und der Schule zu erleichtern.
Wenn Sie sich bei ESIS anmelden, erhalten Sie in Zukunft alle Eltern-Informationen der Gerhardinger-Grundschule an die von Ihnen gewünschte(n) E-Mail-Adresse(n).
Bei der Anmeldung sind folgende Punkte zu bedenken:
- Auf dem Registrierungsformular werden der Name, der Vorname und die Klasse Ihres Kindes benötigt.
- Bei mehreren Kindern an der Schule ist jedes Kind separat anzumelden.
- Verwenden Sie als Klassenbezeichnung Ziffer und Buchstabe ohne Leerzeichen (z.B. 1a)
- Geben Sie eine oder zwei E-Mail-Adressen an, an welche Ihnen die Infoschreiben zugesandt werden sollen.
- Die Empfangsbestätigung Ihrerseits erfolgt durch das Öffnen der Nachricht in der E-Mail oder der App.
(Hinweis: Es wird ein neues Browserfenster geöffnet, von wo aus Sie automatisch auf die ESIS-Registrierungsseite weitergeleitet werden.)
Vorteile von ESIS:
- ESIS ermöglicht eine sehr schnelle Information der Eltern.
- ESIS Informationen erreichen Sie auch, wenn Ihr Kind am Schulbesuch verhindert ist.
- ESIS kann Ihr Kind nicht verlieren oder vergessen.
- ESIS spart Papier und Kopierkosten.
- ESIS erspart dem Klassenleiter, dem Sekretariat und allen anderen Beteiligten das Ausfüllen und Einsammeln der Rücklaufzettel.
Hinweise zum Datenschutz:
Bei der Anmeldung werden Ihre E-Mail-Adresse/n, der Name und die Klasse des Kindes elektronisch gespeichert.
Diese Daten werden nur für das Elterninformationssystem ESIS verwendet und darüberhinausgehend weder genutzt noch an nicht mit der ESIS-Administration beauftragte Dritte weitergegeben.Die ESIS-Software läuft lokal auf unseren Schulcomputern, das bedeutet, dass Ihre Daten jederzeit sicher verwahrt sind.
Mit der technischen Abwicklung von ESIS haben wir Herrn Herbert Elsner betraut.
Als Programmentwickler und in unentgeltlicher Dienstleistung hat er ebenfalls Zugang zu den o. g. Daten. Er darf diese jedoch nur zur Administration von ESIS und nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien wird durch das Rechtsamt der Stadt Erlangen kontrolliert.
Datenschutzhinweise
Datenschutz
Datenschutzhinweise[1]
A) Allgemeine Informationen
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Gerhardinger Grundschule Regensburg
Schulleitung: Andrea Fritsch
Andreasstr. 19
93059 Regensburg
Telefon: +49 (0)941 - 507 2081
E-Mail: gerhardinger-gs@schulen.regensburg.de
Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten
Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) der Gerhardinger Grundschule
– persönlich –
Andreasstr. 19
93059 Regensburg
Tel.: 0941 / 507-20 95
E-Mail ds-schulen@landratsamt-regensburg.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.
Empfänger von personenbezogenen Daten
Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch Stadt Regensburg, Amt für Informations-und Kommunikationstechnik in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Ihre Rechte
Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
Weitere Informationen
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.
B) Informationen zum Internetauftritt
Technische Umsetzung
Unser Webserver wird durch Stadt Regensburg, Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, Neues Rathaus, Minoritenweg 8-10, 93047 Regensburg (E-Mail: iuk@regensburg.de) betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.
Protokollierung
Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- Name der angeforderten Datei
- Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
- verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
- vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge.
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.
Aktive Komponenten
Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X.
Cookies
Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.
Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)
Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.
C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen
Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:
1. a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz – BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
- die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
- die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
- das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung – MSO)
- die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
- die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
- das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
- Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)
Nur bei Berufsschulen:
- die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
- die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz – BBiG)
- der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Daten in Schülerunterlagen:
Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:
Betroffene Daten | Aufbewahrungszeit/Löschungsfrist |
1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift |
50 Jahre |
2. Leistungsnachweise | 2 Jahre |
3. alle übrigen Daten | 1 Jahr |
Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.
Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:
Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)
1. b) Daten von Lehrkräften
Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
- Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform
Dauer der Speicherung
Grundsatz:
Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
1.c) Daten des nicht unterrichtenden Personals
Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).
Rechtsgrundlage
Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
- Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
- die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
- Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
- die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
- das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
- bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
- das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
Dauer der Speicherung
Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).
1. d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)
Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.
Zwecke
Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.
Empfänger
An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Dauer der Speicherung
Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.
1. D) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter
Ausfüllhinweis für die Schulen: Ausführungen hierzu sind nur dann in die Datenschutzhinweise der Schule aufzunehmen, wenn diese: a) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter einsetzt und b) diese noch nicht in den Datenschutzhinweisen unter B) und C) genannt wurden.
Im Rahmen unserer Datenverarbeitung setzen wir folgende Anwendungen ein:
Anwendung | Datenschutzhinweise (Link) |
ASV | https://www.regensburg.de/datenschutz/datenschutzrechtliche-hinweise |
edoop | https://edoop.de/datenschutz/ |
BayerncloudBCS-Anwendungen |
Alle mebis-Angebote: https://mebis.bycs.de/datenschutz • ByCS-Administration: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/administration/datenschutzerklaerung/index.html • ByCS-Dashboard: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/dashboardanwendung/datenschutzerklaerung/index.html • ByCS-Dienst-E-Mail: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/e-mail/datenschutz-undnutzungsbedingungen/index.html • ByCS-Drive mit Office: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/cloudspeicher/datenschutzerklaerung/index.html • ByCS-Messenger: https://www.bycs.de/uebersicht-undfunktionen/messenger/datenschutzerklaerung/index.html • ByCS-Videokonferenz: https://viko.bycs.de/app/datenschut |
[1] Über die Information des Betroffenen über die Datenverarbeitung im Rahmen des Internetauftritts hinausgehend kann die Datenschutzerklärung auch als Standort gewählt werden, um den Betroffenen über weitere Datenverarbeitungen der Schule gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, z.B. Information des Betroffenen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Veranstaltungen oder bei bestimmten Fachverfahren (siehe C).